Waffengesetz
gesetzliche Änderungen ab 25. Juli 2009 - Zusammenfassung
Für den KK-Bereich ist zu beachten, dass für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also bis zum 18. Geburtstag) reichen muss. Diese Einverständniserklärung ist generell während des Schießens bereitzuhalten und bei Wettkämpfen bei der Anmeldung vorzulegen! Dies gilt ebenso für die Flintendisziplinen.
Ab sofort gilt für das Schießen mit großkalibrigen Waffen die neue Altersgrenze von 18 Jahren; ausgenommen sind Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.
Die Behörden können nun mit verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung zu Hause beginnen. Gegen den Willen des Hausrechtsinhabers ist das Betreten von Wohnräumen allerdings nach wie vor nur zur Abwehr dringender gegenwärtiger Gefahren für die Allgemeinheit möglich. Inwiefern sich eine eventuelle Ablehnung einer Kontrolle auf den Status des Waffenbesitzers auswirkt, ist derzeit unklar.
Ferner können die Behörden nun auch nach Ablauf von drei Jahren - jederzeit - das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen; der bloße Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes reicht nicht mehr aus.
Für den Erwerb der dritten und weiteren Kurzwaffe muss nun ein Nachweis geführt werden, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.
gesetzliche Änderungen ab 25. Juli 2009 (über DSB-Seite)
Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz
Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (Bundesgesetzblatt) im pdf-Format
Allg. Verordnung zum Waffengesetz (mit Erläuterungen)
Allg. Verordnung zum Waffengesetz (mit Erläuterungen)(Word-Format)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) im pdf-Format
Standpunkt des BSB zur gegenwärtigen Verfahrensweise
Standpunkt des BSB zur gegenwärtigen Verfahrensweise [hier geändert 03/09] im pdf-Format
TÜV Begutachtungsstellen für Waffenerwerber
TÜV Begutachtungsstellen für Waffenerwerber im pdf-Format
Prüfauftrag zur Bestätigung des Verbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe
Hinweis: Gemäß Beschluss des Präsidiums des BSB vom Dezember 2013 wurden die Gebühren für Anträge auf Bestätigung des Verbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe bzw. zur Bestätigung des Fortbestehens des Bedürfnisses ab 1.1.2014 auf 20,00 € festgelegt. Bedürfnisbestätigungen für Vereins-WBK bleiben gebührenfrei.
psychologische Begutachtungsstellen
psychologische Begutachtungsstellen [Stand April 2004] im pdf-Format
Liste B (Brandenburg)
Liste B (Brandenburg)im pdf-Format
Bescheid BVA
Liste B (Deutscher Schützenbund)
Liste B (Deutscher Schützenbund) [Stand März 2008](pdf-Format)
Merkzettel des BMI zur Waffenrechtsänderung
Merkzettel des BMI zur Waffenrechtsänderung April 2008 im pdf-Format
Flyer des BKA
Verbot kurzer Vorderschaftrepetierflinten
Verbot kurzer Vorderschaftrepetierflinten ab 01.10.2008 - eine Info des FWR im pdf-Format
Hinweise zur Waffenaufbewahrung/-transport
Überprüfung der Aufbewahrung
Hinweise zum Waffentransport
Formulare
Antrag auf Bestätigung des Bedürfnisses durch den Verband [geändert 03/08]
Formblatt für Nachweis Sportschießen "dritte Kurzwaffe/Mehrlader"
Bescheinigung Verband bei Regelüberprüfung nach 3 Jahren
Versicherung
Kurzübersicht über die Versicherung BSB/LSB
Link zur "Versicherungsseite" des Landessportbundes
(bei Schadensfällen grundsätzlich vor Schadensmeldung die Verbandsgeschäftsstelle kontaktieren!)
Sachkunde
Die Sachkunde-Prüfungsordnung des BSB
(die Prüfungsmaterialien sind über den passwortgeschützten Bereich auf der Seite Kontakt erreichbar)
Ordnungsbehörden
Ordnungsbehörden im Land Brandenburg
Schießstand-Baurichtlinien
Schießstand-Baurichtlinien als pdf-Datei
gesetzliche Änderungen ab 25. Juli 2009 - Zusammenfassung
Für den KK-Bereich ist zu beachten, dass für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also bis zum 18. Geburtstag) reichen muss. Diese Einverständniserklärung ist generell während des Schießens bereitzuhalten und bei Wettkämpfen bei der Anmeldung vorzulegen! Dies gilt ebenso für die Flintendisziplinen.
Ab sofort gilt für das Schießen mit großkalibrigen Waffen die neue Altersgrenze von 18 Jahren; ausgenommen sind Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.
Die Behörden können nun mit verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung zu Hause beginnen. Gegen den Willen des Hausrechtsinhabers ist das Betreten von Wohnräumen allerdings nach wie vor nur zur Abwehr dringender gegenwärtiger Gefahren für die Allgemeinheit möglich. Inwiefern sich eine eventuelle Ablehnung einer Kontrolle auf den Status des Waffenbesitzers auswirkt, ist derzeit unklar.
Ferner können die Behörden nun auch nach Ablauf von drei Jahren - jederzeit - das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen; der bloße Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes reicht nicht mehr aus.
Für den Erwerb der dritten und weiteren Kurzwaffe muss nun ein Nachweis geführt werden, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.
gesetzliche Änderungen ab 25. Juli 2009 (über DSB-Seite)
Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz
Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (Bundesgesetzblatt) im pdf-Format
Allg. Verordnung zum Waffengesetz (mit Erläuterungen)
Allg. Verordnung zum Waffengesetz (mit Erläuterungen)(Word-Format)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) im pdf-Format
Standpunkt des BSB zur gegenwärtigen Verfahrensweise
Standpunkt des BSB zur gegenwärtigen Verfahrensweise [hier geändert 03/09] im pdf-Format
TÜV Begutachtungsstellen für Waffenerwerber
TÜV Begutachtungsstellen für Waffenerwerber im pdf-Format
Prüfauftrag zur Bestätigung des Verbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe
Hinweis: Gemäß Beschluss des Präsidiums des BSB vom Dezember 2013 wurden die Gebühren für Anträge auf Bestätigung des Verbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe bzw. zur Bestätigung des Fortbestehens des Bedürfnisses ab 1.1.2014 auf 20,00 € festgelegt. Bedürfnisbestätigungen für Vereins-WBK bleiben gebührenfrei.
psychologische Begutachtungsstellen
psychologische Begutachtungsstellen [Stand April 2004] im pdf-Format
Liste B (Brandenburg)
Liste B (Brandenburg)im pdf-Format
Bescheid BVA
Liste B (Deutscher Schützenbund)
Liste B (Deutscher Schützenbund) [Stand März 2008](pdf-Format)
Merkzettel des BMI zur Waffenrechtsänderung
Merkzettel des BMI zur Waffenrechtsänderung April 2008 im pdf-Format
Flyer des BKA
Verbot kurzer Vorderschaftrepetierflinten
Verbot kurzer Vorderschaftrepetierflinten ab 01.10.2008 - eine Info des FWR im pdf-Format
Hinweise zur Waffenaufbewahrung/-transport
Überprüfung der Aufbewahrung
Hinweise zum Waffentransport
Formulare
Antrag auf Bestätigung des Bedürfnisses durch den Verband [geändert 03/08]
Formblatt für Nachweis Sportschießen "dritte Kurzwaffe/Mehrlader"
Bescheinigung Verband bei Regelüberprüfung nach 3 Jahren
Versicherung
Kurzübersicht über die Versicherung BSB/LSB
Link zur "Versicherungsseite" des Landessportbundes
(bei Schadensfällen grundsätzlich vor Schadensmeldung die Verbandsgeschäftsstelle kontaktieren!)
Sachkunde
Die Sachkunde-Prüfungsordnung des BSB
(die Prüfungsmaterialien sind über den passwortgeschützten Bereich auf der Seite Kontakt erreichbar)
Ordnungsbehörden
Ordnungsbehörden im Land Brandenburg